Das EU-Reifenlabel


Was Sie über das EU-Reifenlabel wissen müssen

Kennen Sie schon das neue EU-Reifenlabel? Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen:

Ziel der neuen Reifenlabel-Verordnung: mehr Sicherheit, weniger Umweltbelastung

Mit der Verordnung will die Europäische Union die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und die wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr fördern.

Das neue System der Reifenkennzeichnung trägt dazu bei, dass mehr Reifen auf den Markt kommen, die nicht nur sicher, sondern auch kraftstoffsparend, geräuscharm und damit umweltschonend sind.

Vorteil für die Verbraucher

  •  Verbessertes Angebot der Reifenhersteller im Hinblick auf Nasshaftung (Sicherheit), Kraftstoffverbrauch (Wirtschaftlichkeit und Umwelt) und Abrollgeräusch (Umwelt)
  • Bessere Informationen beim Reifenkauf durch objektive Messungen, transparente Messverfahren und vergleichbare Ergebnisse bei den drei getesteten Kriterien

Inhalt : drei Testkriterien

Die neue Reifenkennzeichnung informiert über folgende Eigenschaften:

1. Kraftstoffverbrauch und CO²-Emissionen

Die Energieeffizienz eines Reifens hat wesentlichen Einfluss auf Kraftstoffverbrauch und CO²-Emissionen eines Fahrzeugs. Diese Faktoren werden mit Hilfe der Rollwiderstandsmessung bestimmt.
Der Rollwiderstand macht bis zu ein Drittel der Energie aus, die über die Reifen verbraucht wird – und damit auch bis zu ein Drittel des Kraftstoffverbrauchs. Im Rahmen der europäischen Verordnung werden die Einstufungstests auf zertifizierten Rollwiderstandsmessmaschinen vorgenommen. Der gemessene Rollwiderstand in Kilogramm pro Tonne (kg/t) führt zu einer entsprechenden Einstufung.

„A“ ist die beste Einstufung für Nutfahrzeugreifen (< 4 kg/t), „F“ ist die schlechteste Einstufung (> 8,1 kg/t).
Die Note „G“ wird bei Nutzfahrzeugreifen nicht zur Anwendung kommen.

2. Nasshaftung

Beim Bremstest auf nasser Fahrbahn wird die Bremsleistung des einzustufenden Reifen sowie eines Referenzreifens gemessen. Das Kriterium ist hierbei die Distanz, die bei einer Gefahrenbremsung nötig ist, um von 60 km/h auf 20 km/h auf gerader Fahrbahn abzubremsen.
Die Messungen werden auf einer bewässerten Strecke vorgenommen. Dabei beträgt die Wasserhöhe 0,5 bis 2 Millimeter. Die Temperatur der bewässerten Oberfläche muss zwischen 5 und 35 °C liegen und darf sich während der Prüfung um max. 10 °C ändern.
Die Fahrbahneigenschaften – z.B. Art des Fahrbahnbelags, Bodenunebenheiten oder Reibungskoeffizient zwischen Gummi und Asphalt – können ebenfalls innerhalb einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Spanne variieren.
Für die Tests werden entweder spezielle Lkw, die mit vier Reifen des getesteten Modells ausgerüstet sind, oder aber eigens für Prüfzwecke konzipierte Testanhänger verwendet.
Die vergebenen Testnoten reichen von „A“ bis „F“. Die Note G“ wird bei Nutzfahrzeugreifen nicht zur Anwendung kommen.

3. Rollgeräusche des Reifens

Die externen Rollgeräusche des Reifens haben wesentlichen Einfluss auf die umweltrelevanten Auswirkungen des Transportwesens. Deshalb schreibt die europäische Verordnung auch die Erfassung des verursachten Geräuschpegels in Dezibel vor.
Die Messung wird durchgeführt, während der Lkw mit abgeschaltetem Motor an einer Geräuschmessungsanlage vorbeirollt. Dabei werden die Rollgeräusche der Reifen in Dezibel registriert.
Die Einstufung im EU-Reifenlabel berücksichtigt bereits zukünftig geltende Grenzwerte*, die zwischen 2012 und 2016 in Kraft treten.